Ausbildung zur Segelfluglizenz

Der Weg zum Segelflugzeugführer

Bereits mit 14 Jahren kann man mit der Ausbildung zum Segelflieger beginnen. Voraussetzung ist eine normale Gesundheit, die von einem Fliegerarzt überprüft wird, und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Bis zum ersten Alleinflug benötigt man je nach Veranlagung, Alter und Zeitaufwand etwa 50 bis 80 Flüge. Das dauert etwa eine Flugsaison (etwa März bis Oktober). In dieser Zeit sollte man häufig am Flugplatz sein, auch wenn man mal nicht zum Selberfliegen kommt. Denn es ist wichtig, auch das Umfeld mit seinen vielfältigen Regeln und Sicherheitsmaßnahmen gründlich kennen zu lernen. Wer schneller vorankommen möchte, sollte an unserem Fluglager im August (bei Bedarf auch noch in den Pfingstferien) teilnehmen, wo bei brauchbarem Wetter täglich geschult wird. Hier kommt auch die Pflege der Fliegerkameradschaft voll zum Zug.

Die praktische Ausbildung

Die ersten Ausbildungsflüge erfolgen im kostengünstigen Windenstart, der bei normaler Wetterlage eine Ausgangshöhe von etwa 400m bietet und in schneller Folge viele Starts und Landungen pro Flugtag zulässt.

Hier bekommt der Flugschüler ein Gefühl für sein Fluggerät und den nötigen Trainingsstand für einen sicheren Startvorgang und eine saubere Landung. Denn Fliegen heißt Landen können. Beim Segelflug hat man dazu nur einen einzigen Versuch und der muss sicher sitzen. Aber die dazu notwendigen Techniken lernt man Zug um Zug.

Wenn der Fluglehrer sieht, dass sein Schüler Start und Landung beherrscht, kommt der größte Moment in einem Fliegerleben: Der erste Alleinflug. Jetzt muss er das Vertrauen, das der Fluglehrer in ihn setzt, rechtfertigen und sich und den 80.000 € teuren Doppelsitzer wieder unversehrt zu Boden bringen.

Ab jetzt folgen Schulungsflüge im Wechsel mit und ohne Lehrer, bis alle notwendigen Verfahren beherrscht werden. Der erste Start auf einem Leistungs-Einsitzer folgt und eine weitere Startart, der Flugzeugschlepp folgen. Nach erfolgreichem Ablegen der theoretischen Prüfung geht es zum Überlandflug, dem eigentlichen modernen Segelflug.

Dann steht die amtliche Prüfung an. Kein Problem für den, der mit Herz und Verstand dabei ist.

Die theoretische Ausbildung

Für Vereinsmitglieder ist auch dieser Service der Fluglehrer kostenlos. An etwa 15 Abenden im Winterhalbjahr trifft man sich, um sich von kompetenten Fluglehrern das notwendige Hintergrundwissen beibringen zu lassen. Die Fächer Meteorologie, Navigation, Luftrecht, Technik, menschliches Leistungsvermögen und Verhalten in besonderen Fällen stehen auf dem Programm. Insgesamt kommen etwa 60 Unterrichtseinheiten pro Lehrgang zusammen. Daneben gibt es natürlich immer Live-Unterricht während des Flugbetriebs.

Wer das notwenige technisch-physikalische Interesse mitbringt, wird viel Freude an diesem Unterricht haben. Dieses Zusatzwissen bringt auch für unsere jungen Flugschüler Vorteile für den normalen Schulalltag.

Die theoretische Ausbildung schließt mit einer amtlichen Theorie-Prüfung ab, auf die man sich mit Hilfe eines Fragenkatalogs vorbereiten kann.

Die Kosten

Der Segelflug ist, wenn er im Verein betrieben wird, eine für jeden eine erschwingliche Freizeitgestaltung. Hier macht auch die Ausbildung keine Ausnahme. Vor allem Jugendliche und Studenten, die beim LSV Erbach nur die Hälfte zahlen, kommen sehr günstig weg. So liegt man bei dementsprechendem Engagement vom Vereinseintritt bis zum Scheinerhalt bei einer Summe von 3.500 €, was sich in der Regel auf etwa 18 Monate verteilt. Also etwa 200 € pro Monat für eine faszinierende Tätigkeit. Bei Schülern und Studenten die Hälfte.

Dabei ist zu beachten, dass Jugendliche auf dem Flugplatz sehr viel mehr lernen als nur Fliegen, so z.B. Autofahren, eine Menge handwerklicher Fertigkeiten in der Werkstatt usw.

Fängt man recht spät im Leben mit dem Fliegen an, braucht man naturgemäß etwas länger als ein Jugendlicher. Als Vollverdiener muss man natürlich auch die vollen Preise bezahlen.

Mit dem SPL-Schein in der Tasche, den man nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung schon mit 16 Jahren bekommen kann, steht dem Segelflieger in unserem Verein ein moderner Flugzeugpark zur Verfügung.

Mit zunehmender Flugerfahrung darf man immer leistungsfähigere Segler fliegen. Zur Zeit haben wir im Angebot:

  • Eine ASK 21 (Doppelsitzer für die Anfängerschulung, kunstflugtauglich)
  • Eine Ka 8b (einsitziges Übungsflugzeug)
  • Eine Discus 2 (einsitziges Leistungsflugzeug)
  • Ein Ventus 2 (einsitziges Leistungsflugzeug mit 18m Spannweite)
  • Ein Arcus M (selbststartendes zweisitziges Leistungsflugzeug)

Die Benutzung erfolgt in Absprache mit den übrigen interessierten Piloten.

Hier noch die amtlichen Bestimmungen zur GPL-Ausbildung

(1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind:

  1.  die theoretische Ausbildung,
  2. die Flugausbildung,
  3. die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.

(2) Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete

  1. Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln,
  2. Navigation,
  3. Meteorologie,
  4. Aerodynamik,
  5. allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik,
  6. Verhalten in besonderen Fällen,
  7. menschliches Leistungsvermögen.
  8. Communication / Sprechfunk

(3) Die Flugausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden auf Segelflugzeugen verschiedener Muster innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung, davon 15 Stunden Alleinflug. Wird die Flugausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, ermäßigt sie sich auf mindestens 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug.

(4) In der Flugausbildung nach Absatz 3 müssen enthalten sein

  1. je 60 Starts und Landungen im Segelflug, davon 20 Alleinstarts und Alleinlandungen und drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer,
  2. drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird,
  3. mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer,
  4. die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges als Alleinflug über eine Flugstrecke von mindestens 50 Kilometer im Segelflug, (Der Alleinüberlandflug kann durch einen Überlandflug im Segelflug mit Fluglehrer über eine Flugstrecke von mindestens 100 Kilometer ersetzt werden.)
  5. eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen.